Die Energiearbeit bezieht sich auf "Geistiges Heilen" nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 (Az.: 1BvR 784/03)
Die Heilarbeit dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker.
Laufende Behandlungen und Therapien können jedoch wirkungsvoll ergänzt werden.
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